Verfahrensdokumentation
Die Finanzverwaltung schreibt zur Dokumentation des Rechnungswesens eine Verfahrensdokumentation vor, die eine vollständige und schlüssige Beschreibung und Darstellung des Inhalts, Aufbaus, Ablaufs sowie die Ergebnisse der maßgeblichen EDV-Verfahren (einschließlich Buchfüh-rungsprogramme, Vor- und Nebensystem wie Warenwirtschaftsprogramme etc) für die elektroniche Buchführung beinhaltet; auch die jeweilige unternehmensinterne Anwendung (Gebrauchsanweisung) mit den einzelnen Prozessschritten muss en detail dokumentiert sein bis hin zu einer Darstellung des internen Kontrollsystems (KIS) unter Benennung auch der jeweiligen Zugangs- und Zugriffsberechtigungen.
Der konkrete Inhalt hängt systembedingt von den individuellen EDV-Prozessen im jeweiligen Unternehmen ab.
Näheres hierzu siehe unsere Mandanten-Information „Elektronische Buchführung und Archivierung prüfungssicher gestalten!“(PDF)
Gerne stehen wir Ihnen bei der Erstellung dieser Verfahrensdokumentation zur Seite!