Testamentvollstreckung
Als Testamentsvollstrecker/DVEV) sorgen wir dafür, dass der letzte Wille des Erblassers umgesetzt wird. Besonders sinnvoll ist die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers, wenn die Erbverhältnisse besonders kompliziert sind, wenn minderjährige Erben vorhanden sind oder wenn der Erblasser sicher stellen möchte, dass besondere Vorgaben wie etwa Vermächtnisse an bestimmte Personen, die keine Erben sind, in seinem Sinne beachtet werden.
Zum Testamentsvollstrecker wird man vom Erblasser ernannt.