Die für Sie als Arbeitgeber mit der Beschäftigung von Mitarbeitern verbundenen vielfältigen gesetzlich verordneten Verpflichtungen nehmen wir Ihnen gerne ab; darüber
hinaus liefern wir Ihnen auch hier konkrete Gestaltungshinweise zur optimalen Ausnutzung bestehender steuerlicher Vergünstigungen, die nicht nur für Ihre Mitarbeiter, sondern auch für Sie als
Arbeitgeber von hohem Nutzen sind:
▸ Erstellen der laufenden Lohn- und Gehaltsbuchhaltung im Voll- oder
Teilservice
▸ Begleitung von Prüfungen der Sozialversicherungsträger, Krankenkassen,
Berufsgenossenschaften etc.
▸ Begleitung von Lohnsteuerprüfungen
▸ Gestaltungsberatung im Zusammenhang mit sämtlichen Lohn- und Gehaltsfragen
▸ Steuerliche Beratung im Zusammenhang mit der betrieblichen
Altersversorgung